Berichtigung fehlerhafter Personenstandsregister mit Anwendung des Fachverfahrens AutiSta
Wird beim Standesamt erkannt, dass ein Eintrag in einem Personenstandsregister unrichtig oder unvollständig ist, so ist die Berichtigung zu veranlassen. An den Nachweis der Unrichtigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen. Die Berichtigung in eigener Zuständigkeit von der gerichtlichen Berichtigung abzugrenzen, ist weiterer Themenschwerpunkt des Seminars.
Den Fehler erkennen ist die eine Sache, die Berichtigung rechts- und systemkonform mittels AutiSta in das Personenstandsregister einzutragen die andere.
• Sie kennen den Unterschied zwischen Berichtigung und Fortschreibung.
• Sie können sicher zwischen Berichtigungen in eigener Zuständigkeit und gerichtlicher Berichtigung unterscheiden.
• Sie setzen die erarbeiteten Lösungen mit Hilfe des Fachverfahrens um.
Termine
| # | Termin | Ort / Raum |
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| 1 |
Mittwoch
10.06.2026
13:15 - 18:00 Uhr
Ort / Raum:
Akademie für Personenstandswesen
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Akademie für Personenstandswesen |
| 2 |
Donnerstag
11.06.2026
08:00 - 17:00 Uhr
Ort / Raum:
Akademie für Personenstandswesen
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Akademie für Personenstandswesen |
| 3 |
Freitag
12.06.2026
08:00 - 11:15 Uhr
Ort / Raum:
Akademie für Personenstandswesen
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Akademie für Personenstandswesen |
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473,00 €Gebühr:In den WarenkorbLoading...
- Kursnummer: 26095
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Start:Mi. 10.06.2026
13:15 UhrEnde:Fr. 12.06.2026
11:15 Uhr - Anmeldeschluss: Do. 31.12.2026
- Plätze: min. 8 / max. 24
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Gebühr:Gebühr 465,00 €Verpflegungskosten Kaffeepause 8,00 €473,00 €
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Dozent*in:Marion Matthias-Albrecht
- Geschäftsstelle: Bad Salzschlirf