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Prüfung von Eheschließungen vor ausländischen Trauorganen

Dass die Ihnen vorgelegten ausländischen Eheurkunden nicht ohne Weiteres hinsichtlich ihrer Wirkungen und der ausgewiesenen Namensführung in Ihr Register abgeschrieben werden können, ist Ihnen bewusst. Was muss aber im Detail geprüft werden, um die Änderung des Familienstandes und der Namensführungen auch für den deutschen Rechtsbereich eintragen zu können? Die Kenntnisse hierüber werden Ihnen im Seminar vermittelt.

• Sie können die formelle und materielle Wirksamkeit ausländischer Eheschließungen mit Hilfe des IPR prüfen.

• Sie bewerten die Namensführung der Ehegatten anhand der maßgeblichen Rechtsnormen.

• Sie erhöhen die Datenqualität des Melderegisters.

 

Termine

# Termin Ort / Raum
1
Montag 21.09.2026 08:00 - 16:00 Uhr
2
Dienstag 22.09.2026 08:00 - 16:00 Uhr
3
Mittwoch 23.09.2026 08:00 - 11:45 Uhr
  • Gebühr:
    375,00 €
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  • Kursnummer: 26163
  • Start:
    Mo. 21.09.2026
    08:00 Uhr
    Ende:
    Mi. 23.09.2026
    11:45 Uhr
  • Anmeldeschluss: Do. 31.12.2026
  • Plätze: min. 8 / max. 15
  • Geschäftsstelle: Bad Salzschlirf