Ehescheidungen im Ausland - Wirkungen im Inland?
Wie ist der Familienstand zu bewerten, wenn ein Scheidungsbeschluss einer ausländischen Behörde vorgelegt wird? Wann bedarf es eines Anerkennungsverfahrens und durch welche Behörde erfolgt sie? Was versteht man unter einer Heimatstaatentscheidung? Wodurch unterscheidet sich die Privatscheidung? Bedarf es immer der Vorlage einer „36er Bescheinigung“? Wie ist die Rechtsanwendung bei Mehrstaatern?
• Sie ordnen Anwendungsfälle den Vorschriften des FamFG bzw. der EU-Ehe-Verordnungen zu.
• Sie bewerten kompetent den Verfahrensweg zur Prüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen.
• Sie beziehen den intertemporalen Aspekt bei der Prüfung mit ein.
Termine
| # | Termin | Ort / Raum |
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| 1 |
Montag
17.08.2026
08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum:
Akademie für Personenstandswesen
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Akademie für Personenstandswesen |
| 2 |
Dienstag
18.08.2026
08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum:
Akademie für Personenstandswesen
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Akademie für Personenstandswesen |
| 3 |
Mittwoch
19.08.2026
08:00 - 11:45 Uhr
Ort / Raum:
Akademie für Personenstandswesen
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Akademie für Personenstandswesen |
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387,00 €Gebühr:Auf die WartelisteLoading...
- Kursnummer: 26135
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Start:Mo. 17.08.2026
08:00 UhrEnde:Mi. 19.08.2026
11:45 Uhr - Anmeldeschluss: Do. 31.12.2026
- Plätze: min. 8 / max. 17
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Gebühr:Gebühr 375,00 €Verpflegungskosten Kaffeepause 12,00 €387,00 €
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Dozent*in:Gerhard Benedikt
- Geschäftsstelle: Bad Salzschlirf