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Verifikation ausländischer Urkunden

In Verwaltungsverfahren stellen sich bei der Vorlage ausländischer Urkunden immer wieder die Fragen: Woran erkenne ich, ob eine Urkunde echt ist? Sind weitergehende Prüfungen entbehrlich, wenn die Urkunde mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist? Sind die Eintragungen in den ausländischen Urkunden für uns verbindlich?

Auf der Grundlage des Deutschen und des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts prüfen Sie ausländische Personenstandsurkunden auf deren Echtheit und Inhalt.

• Sie erwerben Kenntnisse zur rechtssicheren Bewertung ausländischer Urkunden.

• Sie wenden das Internationale Privatrecht bei der Beurteilung von Sachverhalten mit Auslandsbezug an.

• Sie erhalten Einblick in das Internationale Zivilverfahrensrecht.

 

Termine

# Termin Ort / Raum
1
Montag 14.09.2026 08:00 - 16:00 Uhr
2
Dienstag 15.09.2026 08:00 - 16:00 Uhr
3
Mittwoch 16.09.2026 08:00 - 16:00 Uhr
4
Donnerstag 17.09.2026 08:00 - 16:00 Uhr
5
Freitag 18.09.2026 08:00 - 11:15 Uhr
  • Gebühr:
    470,00 €
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  • Kursnummer: 26158
  • Start:
    Mo. 14.09.2026
    08:00 Uhr
    Ende:
    Fr. 18.09.2026
    11:15 Uhr
  • Anmeldeschluss: Do. 31.12.2026
  • Plätze: min. 8 / max. 15
  • Geschäftsstelle: Bad Salzschlirf