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Berichtigung fehlerhafter Personenstandsregister mit Anwendung des Fachverfahrens AutiSta

Wird beim Standesamt erkannt, dass ein Eintrag in einem Personenstandsregister unrichtig oder unvollständig ist, so ist die Berichtigung zu veranlassen. An den Nachweis der Unrichtigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen. Die Berichtigung in eigener Zuständigkeit von der gerichtlichen Berichtigung abzugrenzen, ist weiterer Themenschwerpunkt des Seminars.

Den Fehler erkennen ist die eine Sache, die Berichtigung rechts- und systemkonform mittels AutiSta in das Personenstandsregister einzutragen die andere.

• Sie kennen den Unterschied zwischen Berichtigung und Fortschreibung.

• Sie können sicher zwischen Berichtigungen in eigener Zuständigkeit und gerichtlicher Berichtigung unterscheiden.

• Sie setzen die erarbeiteten Lösungen mit Hilfe des Fachverfahrens um.

Termine

# Termin Ort / Raum
1
Mittwoch 10.06.2026 13:15 - 18:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
Akademie für Personenstandswesen
2
Donnerstag 11.06.2026 08:00 - 17:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
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3
Freitag 12.06.2026 08:00 - 11:15 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
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