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Nacherfassung Altregister (Geburten) in das elektronische Register

Damit die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umgesetzt werden können, ist die Einrichtung eines automatisierten Datenabrufverfahrens notwendig. Dieses setzt jedoch voraus, dass die Altregister in elektronische Register überführt worden sind. Neben dem Erwerb der rechtlichen Grundlagen der Nacherfassung der Geburtenregister steht die aktive Eingabe von Altregistern in das bei uns zur Verfügung stehende Fachverfahren im Mittelpunkt des Seminars.

Jedem Teilnehmer steht ein Notebook zur Verfügung.

• Sie erwerben Sicherheit und Routine für die korrekte Nacherfassung.

• Sie erlernen Besonderheiten bei der Nacherfassung von Geburtenregistern.

• Sie bereiten Ihr Standesamt auf die Umsetzung des OZG vor.

Termine

# Termin Ort / Raum
1
Montag 06.07.2026 08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
Akademie für Personenstandswesen
2
Dienstag 07.07.2026 08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
Akademie für Personenstandswesen
3
Mittwoch 08.07.2026 08:00 - 11:45 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
Akademie für Personenstandswesen