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Ehescheidungen im Ausland - Wirkungen im Inland?

Wie ist der Familienstand zu bewerten, wenn ein Scheidungsbeschluss einer ausländischen Behörde vorgelegt wird? Wann bedarf es eines Anerkennungsverfahrens und durch welche Behörde erfolgt sie? Was versteht man unter einer Heimatstaatentscheidung? Wodurch unterscheidet sich die Privatscheidung? Bedarf es immer der Vorlage einer „36er Bescheinigung“? Wie ist die Rechtsanwendung bei Mehrstaatern?

• Sie ordnen Anwendungsfälle den Vorschriften des FamFG bzw. der EU-Ehe-Verordnungen zu.

• Sie bewerten kompetent den Verfahrensweg zur Prüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen.

• Sie beziehen den intertemporalen Aspekt bei der Prüfung mit ein.

 

Termine

# Termin Ort / Raum
1
Montag 17.08.2026 08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
Akademie für Personenstandswesen
2
Dienstag 18.08.2026 08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
Akademie für Personenstandswesen
3
Mittwoch 19.08.2026 08:00 - 11:45 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
Akademie für Personenstandswesen