Prüfung von Eheschließungen vor ausländischen Trauorganen
Dass die Ihnen vorgelegten ausländischen Eheurkunden nicht ohne Weiteres hinsichtlich ihrer Wirkungen und der ausgewiesenen Namensführung in Ihr Register abgeschrieben werden können, ist Ihnen bewusst. Was muss aber im Detail geprüft werden, um die Änderung des Familienstandes und der Namensführungen auch für den deutschen Rechtsbereich eintragen zu können? Die Kenntnisse hierüber werden Ihnen im Seminar vermittelt.
• Sie können die formelle und materielle Wirksamkeit ausländischer Eheschließungen mit Hilfe des IPR prüfen.
• Sie bewerten die Namensführung der Ehegatten anhand der maßgeblichen Rechtsnormen.
• Sie erhöhen die Datenqualität des Melderegisters.
Termine
| # | Termin | Ort / Raum |
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| 1 |
Montag
21.09.2026
08:00 - 16:00 Uhr
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| 2 |
Dienstag
22.09.2026
08:00 - 16:00 Uhr
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| 3 |
Mittwoch
23.09.2026
08:00 - 11:45 Uhr
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375,00 €Gebühr:Auf die WartelisteLoading...
- Kursnummer: 26163
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Start:Mo. 21.09.2026
08:00 UhrEnde:Mi. 23.09.2026
11:45 Uhr - Anmeldeschluss: Do. 31.12.2026
- Plätze: min. 8 / max. 15
- Geschäftsstelle: Bad Salzschlirf