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Peter Frensel
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Verifikation ausländischer Urkunden
Mo.
06.07.2026
08:00
Uhr
In Verwaltungsverfahren stellen sich bei der Vorlage ausländischer Urkunden immer wieder die Fragen: Woran erkenne ich, ob eine Urkunde echt ist? Sind weitergehende Prüfungen entbehrlich, wenn die Urkunde mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist? Sind die Eintragungen in den ausländischen Urkunden für uns verbindlich?
Auf der Grundlage des Deutschen und des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts prüfen Sie ausländische Personenstandsurkunden auf deren Echtheit und Inhalt.
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