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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland mit Anwendung des Fachverfahrens AutiSta

Die rechtssichere Feststellung der Abstammung und des Sorgerechts bei Geburten im Ausland sowie der formellen und materiellen Wirksamkeit der im Ausland geschlossenen Ehen ist neben der Prüfung der maßgeblichen Namensführung der Beteiligten zwingende Voraussetzung für die korrekte Nachbeurkundung der im Ausland eingetretenen Personenstandsfälle. Die kompetente Erarbeitung dieser Sachverhalte wird Ihnen praxisbezogen vermittelt. Jedem Teilnehmer steht für die Beurkundung der Ergebnisse ein Notebook mit Fachverfahren zur Verfügung. Der Besuch der Seminare Deutsches Personenstands- und Familienrecht sowie IPR wird empfohlen.

• Sie bewerten die Voraussetzungen von Nachbeurkundungen rechtssicher und kompetent.

• Sie erstellen mit Hilfe des Fachverfahrens für die erarbeiteten Lösungen rechtskonforme nationale Personenstandsregister.

• Sie profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen.

Termine

# Termin Ort / Raum
1
Montag 22.06.2026 08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
Akademie für Personenstandswesen
2
Dienstag 23.06.2026 08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
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3
Mittwoch 24.06.2026 08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
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4
Donnerstag 25.06.2026 08:00 - 16:00 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
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5
Freitag 26.06.2026 08:00 - 11:15 Uhr
Ort / Raum
Akademie für Personenstandswesen
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