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Heinz Zimmermann
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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland mit Anwendung des Fachverfahrens AutiSta
Mo.
22.06.2026
08:00
Uhr
Die rechtssichere Feststellung der Abstammung und des Sorgerechts bei Geburten im Ausland sowie der formellen und materiellen Wirksamkeit der im Ausland geschlossenen Ehen ist neben der Prüfung der maßgeblichen Namensführung der Beteiligten zwingende Voraussetzung für die korrekte Nachbeurkundung der im Ausland eingetretenen Personenstandsfälle. Die kompetente Erarbeitung dieser Sachverhalte wird Ihnen praxisbezogen vermittelt. Jedem Teilnehmer steht für die Beurkundung der Ergebnisse ein Notebook mit Fachverfahren zur Verfügung. Der Besuch der Seminare Deutsches Personenstands- und Familienrecht sowie IPR wird empfohlen.
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