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Verifikation ausländischer Urkunden

In Verwaltungsverfahren stellen sich bei der Vorlage ausländischer Urkunden immer wieder die Fragen: Woran erkenne ich, ob eine Urkunde echt ist? Sind weitergehende Prüfungen entbehrlich, wenn die Urkunde mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist? Sind die Eintragungen in den ausländischen Urkunden für uns verbindlich?

Auf der Grundlage des Deutschen und des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts prüfen Sie ausländische Personenstandsurkunden auf deren Echtheit und Inhalt.

• Sie erwerben Kenntnisse zur rechtssicheren Bewertung ausländischer Urkunden.

• Sie wenden das Internationale Privatrecht bei der Beurteilung von Sachverhalten mit Auslandsbezug an.

• Sie erhalten Einblick in das Internationale Zivilverfahrensrecht.

 

Termine

# Termin Ort / Raum
1
Montag 06.07.2026 08:00 - 16:00 Uhr
2
Dienstag 07.07.2026 08:00 - 16:00 Uhr
3
Mittwoch 08.07.2026 08:00 - 16:00 Uhr
4
Donnerstag 09.07.2026 08:00 - 16:00 Uhr
5
Freitag 10.07.2026 08:00 - 11:15 Uhr
  • Gebühr:
    490,00 €
    Auf die Warteliste
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  • Kursnummer: 26110
  • Start:
    Mo. 06.07.2026
    08:00 Uhr
    Ende:
    Fr. 10.07.2026
    11:15 Uhr
  • Anmeldeschluss: Do. 31.12.2026
  • Plätze: min. 8 / max. 15
  • Gebühr:
    Gebühr 470,00 €
    Verpflegungskosten Kaffeepause 20,00 €
    490,00 €
  • Dozent*in:
    Peter Frensel
    Corina Steinert
  • Geschäftsstelle: Bad Salzschlirf